Test & Buy Nutzungsbedingungen

KÄSTLE TEST & BUY NUTZUNGSBEDINGUNGEN

 

Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die zwischen der KÄSTLE GmbH, Firmenbuchnummer FN 372764 h, Kaiser-Franz-Josef-Strasse 61, 6845 Hohenems, im Weiteren „KÄSTLE“, sowie dem Kästle Test & Buy Partner, im Weiteren „HÄNDLER“ einerseits und dem Kunden, im Weiteren „KUNDEN“ andererseits geschlossenen Vertrag über die Reservierung und den Verleih von Sportgeräten bei dem Händler.

 

Zwischen dem Händler und dem Kunden beim Verleih von Sportgeräten getroffene besondere Vereinbarungen gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Die Nutzungsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website (www.kaestle.com) veröffentlichten Fassung.

 

Bei der Kästle Verleih – Plattform handelt es sich um ein browserbasiertes Buchungsportal, auf dem Kunden Sportgeräte für den nachfolgenden Verleih bei Kästle Test & Buy-Partnern reservieren können. Die Reservierung stellt einen kostenlosen Service von KÄSTLE dar, der Mietvertrag („Verleih“) kommt vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers zwischen dem Kunden und dem Händler auf Initiative des Kunden zustande. Weder der Kunde noch der Händler sind verpflichtet, aufgrund einer Reservierung über die KÄSTLE Verleih-Plattform in eine entgeltliche Vertragsbeziehung einzutreten.

 

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen

 

1.1. Alle Leistungen von KÄSTLE und Händlern gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Verleih von Sportgeräten über eine Reservierung in der KÄSTLE Verleih-Plattform erfolgen auf Basis dieser Nutzungsbedingungen.

 

1.2. Händler: Der Händler ist ein Vertragspartner von KÄSTLE und betreibt einen Sportgeräteverleih, in dem er unabhängig von KÄSTLE Sportartikel und Zubehör („Verleihgegenstand“) zur entgeltlichen Miete gemäß diesen Nutzungsbedingungen anbietet.

 

1.3. Kunde: Der Kunde ist ein User der KÄSTLE Verleih-Plattform, der über das auf der Plattform integrierte Reservierungssystem Sportgeräte bei einem Händler reservieren möchte. Der Kunde wird durch die Nutzung der Plattform unmittelbarer Vertragspartner von KÄSTLE im Umfang der Online-Dienstleistung der Reservierung. Inwieweit der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des Händlers im Umfang der Miete des Verleihgegenstands wird, bleibt dem Vertragsabschlusswillen von Händler und Kunden vorbehalten.

 

1.4. Nutzer: Nutzer ist die Person, die den Verleihgegenstand, der dem Kunden aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Händler überlassen wurde, tatsächlich verwendet. Die Daten des Nutzers sind dem Händler vor Inbetriebnahme des Verleihgegenstandes bekannt zu geben.

 

1.5. Reservierungsanfrage: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei KÄSTLE eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Verleihgegenstand in einer bestimmten Zielregion bzw. bei einem bestimmten Händler in der Zielregion zu im Voraus bestimmten Bedingungen zu deponieren. KÄSTLE ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Reservierungsanfrage an einen Händler weiterzuleiten, um eine Reservierung eines bestimmten Verleihgegenstandes zu bestimmten Bedingungen durch diesen Händler vornehmen zu lassen.

 

1.6. Reservierung: Eine Reservierung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen liegt dann vor, wenn ein Händler die Reservierungsanfrage eines Kunden an KÄSTLE übernimmt und den angefragten Verleihgegenstand für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage definierten Bedingungen zwischen ihm und dem Kunden vor Ort bereitstellt. Der Händler zeigt KÄSTLE die durchgeführte Reservierung und die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen mit dem Kunden an, um eine Reservierungsbestätigung durch KÄSTLE an den Kunden zu ermöglichen.

 

1.7. Reservierungsbestätigung: KÄSTLE übermittelt dem Kunden bei Reservierung durch den Händler eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierungsbestätigung, wonach die Bereitstellung eines Verleihgegenstands für einen möglichen zukünftigen Vertragsabschluss mit dem Kunden durch den Händler erfolgt ist, stellt noch keine rechtsverbindliche Handlung des Händlers gegenüber dem Kunden dar. Aus der Bereitstellung des Verleihgegenstands resultiert daher noch kein Vertragsabschluss zwischen dem Händler und dem Kunden bzw. keine Pflicht des Händlers, in eine entgeltliche Vertragsbeziehung mit dem Kunden einzutreten.

 

1.8. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen Nutzungsbedingungen zwischen dem Händler und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.

 

2. Funktionsweise der KÄSTLE Verleih-Plattform

 

2.1. Die Nutzung der Plattform ist mit und ohne Registrierung und der damit verbundenen dauerhaften Bekanntgabe von personenbezogenen Daten möglich.

 

2.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Sportgeräte und Zubehör für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags vor Ort mit einem Händler bereit stellen zu lassen.

 

2.3. Die Reservierungsanfrage eines Kunden wird an den vom Kunden ausgewählten Händler am ausgewählten Zielort weitergeleitet. Dieser kann den Verleihgegenstand für einen möglichen nachfolgenden Vertragsabschluss mit dem Kunden im beabsichtigen Vertragszeitpunkt zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen bereitstellen und dies KÄSTLE bestätigen.

 

2.4. Nach Erhalt einer Reservierungsbestätigung steht es dem Kunden offen, den Händler vor Ort in dessen Geschäftsräumlichkeiten zu kontaktieren, um mit diesem in einen Mietvertrag über den Verleihgegenstand zu den in der Reservierungsanfrage festgelegten Bedingungen einzutreten.

 

2.5. Sowohl der Kunde als auch der Händler sind berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags mit dem jeweils anderen potentiellen Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

2.6. Dem Kunden entstehen keine Ansprüche gegenüber KÄSTLE und dem Händler, wenn aus einer erfolgten Reservierung kein Abschluss eines Mietvertrags über den Verleihgegenstand resultiert.

 

2.7. Nach Abschluss des Verleihvorgangs erhält der Kunde ein E-Mail mit der Möglichkeit, Feedback zu Ablauf und Material zu geben. Falls der Kunde kein Feedbackmail erhalten will, kann er dem Erhalt jederzeit widersprechen, etwa durch E-Mail an info@kaestle.com.

 

3. Allgemeine Reservierungs- und Verleihbedingungen

 

Folgende Bedingungen gelten für Reservierung und Verleih sämtlicher Verleihgegenstände.

 

3.1. Reservierungsbedingungen

 

3.1.1. KÄSTLE ist berechtigt, die Reservierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

3.1.2. Der Kunde und der Händler sind jederzeit berechtigt, einvernehmlich von den Bedingungen einer Reservierungsbestätigung abzugehen. Der Händler ist jedoch gegenüber KÄSTLE verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage die in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Bedingungen für die Miete des Verleihgegenstands anzubieten, sofern kein wichtiger Grund dem entgegensteht.

 

3.2. Verleihbedingungen

 

3.2.1. Der Abschluss des Mietvertrags über den Verleihgegenstand kommt zwischen dem Händler und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande. Der Kunde hat den Händler zu kontaktieren und auf die über KÄSTLE erfolgte Reservierung hinzuweisen.

Der Mietvertrag über den Verleihgegenstand kommt in weiterer Folge zwischen dem Händler und dem Kunden durch Aushändigung des von der Reservierung umfassten Verleihgegenstands zu den in der Reservierung festgelegten Bedingungen an den Kunden, Zug um Zug gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen und den Empfang des Verleihgegenstandes bestätigt hat.

 

3.2.2. Sicherheitsleistung für die Übergabe des Verleihgegenstandes können nach Wahl des Händlers unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis im Original oder eine Kreditkarte. Der Händler ist in jedem Fall berechtigt, eine Ausweiskopie zu erstellen (z.B. als Foto oder gedruckt).

 

3.2.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand am letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten des konkreten Händlers in gereinigtem Zustand zurückzustellen. Für verschmutzte Räder kann eine Reinigungspauschale von bis zu EURO 50 vom Händler verrechnet werden. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Händler, ist dieser berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag eine Verzugsgebühr in Höhe von 150€ pro Tag in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach Ablauf des letzten Miettages gilt die Mietdauer als überschritten.

 

3.2.4. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies dem Händler vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die personenbezogenen Daten des Nutzers bekannt zu geben (Name, Adresse, Geburtsdatum). Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als den Kunden bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.

 

3.2.5. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Händlers gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24 Stunden ab erster Aufforderung durch den Händler zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers.

 

3.2.6. Bei Bruch oder Diebstahl hat der Kunde dem Händler den Zeitwert des Verleihgegenstands bis zu EURO 3.000 zu ersetzen. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige durch den Kunden vorzulegen.

Bei Schäden durch Sturz oder durch sonstige Ursachen und möglicher erneuter Instandsetzung des Verleihgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Reparatur nach Aufwand (insbesondere Ersatzteile und Arbeitszeit) zu ersetzen.

 

3.2.7. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand gegen Diebstahl zu schützen, sobald der Verleihgegenstand abgestellt oder nicht verwendet wird. Hierfür ist das vom Händler ausgegebene Schloss zu verwenden. Falls vom Händler kein Schloss ausgegeben wird, muss vom Kunden selber ein adäquates Schloss verwendet werden. Der Verleihgegenstand muss über den Rahmen an einem festen Gegenstand (z.B. Fahrradständer) festgekettet werden.

 

4. Haftung

 

4.1. KÄSTLE und der Händler haften nicht dafür, dass der vom Kunden reservierte und/oder gemietete Verleihgegenstand den persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entspricht. KÄSTLE haftet lediglich für die korrekte Weitergabe der Reservierungsanfrage an den Händler; der Händler haftet lediglich dafür, einen der vom Kunden angefragten Produktkategorie entsprechenden Verleihgegenstand bereitzustellen, der dem Stand der Technik entspricht.

 

4.2. Die Haftung für von KÄSTLE oder den Händler durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

4.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von KÄSTLE bzw. dem Händler begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.

 

4.4. KÄSTLE und der Händler haften nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die auf der Plattform zur Bewerbung des Verleihgegenstandes herangezogen werden.

 

4.5. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

 

4.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KÄSTLE und/oder des Händlers aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.

 

4.7. Insoweit unter Heranziehung von verschiedenen Funktionen der Plattform eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Händlern angebahnt oder eingegangen wird, haftet KÄSTLE keinem dieser Vertragspartner für nachteilige Folgen oder Schäden aus dieser Vertragsbeziehung. (Kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)

 

5. Rechte und Pflichten des Kunden

 

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Die Kunden halten KÄSTLE und den Händler hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Plattform und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.

 

5.2. Der Kunde erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, KÄSTLE und den Händler von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Händler behält sich vor, Ausweiskontrollen vorzunehmen, insbesondere zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Erhalts von Ermäßigungen von Kindern und Jugendlichen.

Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben.

 

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der Plattform mit dem Account auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seines Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.

 

5.4. Der Kunde erklärt, KÄSTLE für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seiner Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in der Plattform resultieren, schad- und klaglos zu halten.

 

5.5. Der Kunde ist verpflichtet, jede für KÄSTLE oder den Händler relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer spätestens 2 Tage vor Reservierungsbeginn an KÄSTLE zu melden. Der Kunde hält KÄSTLE für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.

 

6. Verfügbarkeit der Kästle-Verleihplattform

 

KÄSTLE ist nicht verpflichtet, die Plattform uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen gewährleistet KÄSTLE keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform im Kalenderjahresschnitt.

 

Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann nämlich schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden.

 

7. Copyright

 

KÄSTLE behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von KÄSTLE.

 

8. Schlussbestimmungen

 

8.1. Für die zwischen dem Kunden und KÄSTLE abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Auf die zwischen dem Kunden und dem Händler abgeschlossenen Verträge kommt das materielle Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Sitz des Händlers befindet.

 

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

 

8.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und KÄSTLE wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6845 Hohenems sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart, für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Händler das für den Sitz des Händlers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.

 

Stand: 06.05.2024